Augenuntersuchung ohne Befund
Heute waren wir bei Dr. Barkhoff in Nienburg zur notwendigen Augenuntersuchung für die Zuchtzulassung.
Es ist alles in Ordnung und somit kann das Abenteuer Zucht beginnen.
Vor der ersten Zuchtverwendung, frühestens aber mit 20 Monaten, ist eine Untersuchung auf Augenerkrankungen durch einen Untersucher des „Dortmunder Kreis –DOK– Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V.“ nachzuweisen. Grundsätzlich werden Hunde von der Zucht ausgeschlossen, die einen positiven Befund für Katarakt, PRA, Entropium, Ektropium, Glaukom oder andere, die Lebensqualität stark einschränkende, Augenerkrankungen aufweisen.
Voraussetzungen für die Zucht im RZV-H:
– Bestandene JB und ZTP oder zwei bestandene ZTPs.
– Diagnose nach HD-Röntgen: HD-A1, HD-A2, HD-B1, HD-B2.
– Bewertung mindestens „gut“ (ab der Zwischenklasse) durch einen Spezialzuchtrichter der Rasse Hovawart auf einer termingeschützten Ausstellung.
– Augenuntersuchung von einem Veterinär-Ophthalmologen des Dortmunder Kreis (DOK) mit der Diagnose „frei von erblichen Augenerkrankungen. Das Mindestalter für die Untersuchung ist 20 Monate.